Statutenergänzung Stadtmusik Zofingen
121 . Generalversammlung vom 6. April 2001 (Link: Orginal PDF)
Tambouren Zofingen
1. Allgemeines
Die Tambouren Zofingen sind kein eigentlicher Verein, sondern eine spezielle Namensbezeichnung des Zusammenschlusses der Tambouren der Stadtmusik Zofingen (Stadtmusik-Tambouren) und der Tambouren der Kadettenmusik Zofingen (Kadetten-Tambouren) zum Zweck der Mitgliedschaft im Zentralschweizerischen Tambouren- und Pfeiferverband (ZTPV) und somit gleichzeitig im Schweizerischen Tambourenverband (STV).
Der Name 'Tambouren Zofingen' besteht nur gegenüber den Verbänden ZTPV und STV.
2. Zweck
Der Zweck der Tambouren Zofingen und des Beitritts zu obengenannten Verbänden ist die Teilnahme an Wettspielen, die Weiterbildung (Leiterkurse, Jurykurse, Sektionsleiter-Weiterbildung), Orientierungen über das Trommelwesen sowie die Vorschulung zur Militärtambourenprüfung.
3. Organisation
Die Tambouren Zofingen bestehen aus zwei Gruppen:
1. Aus den Tambouren der Stadtmusik Zofingen als Hauptgruppe.
2. Aus den Tambouren der Kadettenmusik Zofingen als Jungtambourengruppe.
Beide Gruppen sind autonom und bleiben den Statuten der Stadtmusik Zofingen bzw. dem Reglement der Musikschule Zofingen unterstellt.
Falls keine Stadtmusik-Tambouren die Hauptgruppe der Tambouren Zofingen bilden können, ist der Zusammenschluss mit den Kadetten-Tambouren unter dem Namen 'Tambouren Zofingen' aufzulösen und der Austritt aus den Verbänden ZTPV sowie STV zu geben.
Der Leiter der Stadtmusik-Tambouren (Tambourmajor) ist immer auch gleichzeitig Leiter der Tambouren Zofingen. Dieser ist somit den Statuten der Stadtmusik Zofingen unterstellt (Wahl, Besoldung, etc.) und vertritt die Tambouren Zofingen gegenüber dem Vorstand der Stadtmusik Zofingen, den Verantwortlichen der Kadettenmusik Zofingen und den Verbänden ZTPV sowie STV. Er ist verantwortlich für die Teilnahme der Stadtmusik-Tambouren an Wettspielen und organisiert sich mit dem Leiter der Kadetten-Tambouren in eigener Regie. Er erstellt zu Handen des Vorstandes der Stadtmusik Zofingen ein Tätigkeitsprogramm.
Über die Teilnahme an Wettspielen oder Kursen entscheiden die Tambouren der Stadtmusik - vertreten durch den Tambourmajor - zusammen mit dem Vorstand der Stadtmusik Zofingen. Bei Friktionen mit dem Spiel der Stadtmusik Zofingen wird versucht, beiden Seiten in verantwortlichem Masse gerecht zu werden.
Bei den Kadetten-Tambouren entscheiden die Verantwortlichen der Kadettenmusik.
4. Finanzielles
Finanzielle Angelegenheiten werden pro Gruppe zu entsprechenden Teilen getrennt geregelt und abgerechnet.
Für die Stadtmusik-Tambouren müssen Kosten für Weiterbildungskurse, Verbands-, Mitglieder-, Wettspiel- und Kursbeiträge sowie andere Ausgaben (Festkarten, Transportkosten, etc.) zwingend ins Sudget der Stadtmusik Zofingen eingegeben und bewilligt werden.
Allfällige Einnahmen gehen zu entsprechenden Teilen in die Kasse der Stadtmusik Zofingen bzw. der Kadettenmusik Zofingen.
5. Auftritte
Auftritte als 'Tambouren Zofingen' finden nur an Verbands anlässen statt. Dabei ist es auch möglich, dass nebst dem gemeinsamen Auftritt beider Tambourengruppen entweder nur die Stadtmusik-Tambouren als Hauptgruppe oder nur die Kadetten-Tambouren als Jungtambourengruppe diese Anlässe unter dem Namen 'Tambouren Zofingen' bestreiten.
Jede Gruppe trägt die Uniform des zugehörigen Vereines (Stadtmusik Zofingen oder Kadettenmusik Zofingen).
Diese Statutenergänzung ist an der 121. Generalversammlung vom6. April 2001 angenommen worden und tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Alle bisherigen mit dem vorliegenden Text in Widerspruch stehenden Vereinsbeschlüsse sind aufgehoben.
Zofingen, 6. April 2001
Für die Stadtmusik Zofingen
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Der Präsident Heinz Woodtli |
Der Vizepräsident Markus Kunz |
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Der Präsident
Heinz Woodtli
Der Vizepräsident
Markus Kunz
Statutenergänzung Stadtmusik Zofingen: Tambouren Zofingen 2/2

