Statutenänderung Stadtmusik Zofingen
120. Generalversammlung vom 31. März 2000 (Link: Orgnal PDF)
Artikel 13:
Der Vorstand wird von der ordentlichen Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er setzt sich zusammen aus 3 bis 9 Mitgliedern, die folgende Ämter übernehmen:
- Präsident
- Vizepräsident
- Kassier
- Nach Bedarf: Dirigent (gemäss separatem Dirigentenvertrag), Protokollführer, Aktuar, Sekretär, Bibliothekar, Materialverwalter, Uniformenverwalter, Presseverantwortlicher, usw.
Die Tambourengruppe sollte nach Möglichkeit ein Vorstandsmitglied stellen. Falls ein Vorstandsamt nicht durch ein Aktivmitglied besetzt werden kann, besteht die Möglichkeit, eine nicht dem Verein angehörende Person zu wählen.
Ein Vorstandsamt kann auch durch ein Aktivmitglied besetzt werden, das nicht im Vorstand Einsitz nehmen will.
Artikel 17:
Der Präsident beruft so oft wie erforderlich den Vorstand zu Sitzungen ein. Auf Verlangen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern muss ebenfalls eine Vorstandssitzung einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind.
Bei Stimmengleichheit hat der Präsident Stichentscheid.
Diese Statutenänderung ist an der 120. Generalversammlung vom 31. März 2000 angenommen worden und tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2000 in Kraft. Der frühere Wortlaut der Artikel 13 und 17, sowie alle
bisherigen mit dem vorliegenden Text in Widerspruch stehenden Vereinsbeschlüsse sind aufgehoben.
Zofingen, 31. März 2000
Für die Stadtmusik Zofingen
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Der Präsident |
Der Vizepräsident |
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